unsere AGB's

AGB - Landhaus Leonhard

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anmietung des Objekts LANDHAUS LEONHARD zwischen dem Vermieter Hanno Pardatscher wohnhaft in A. Manzonistraße 109, 39012 Meran und dem jeweiligen Mieter.

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

  1. Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):
    LANDHAUS LEONHARD in Gfrill 4, 39044 Neumarkt, BZ Italien für maximal 8 Personen.
    Es gilt die am Ende des Vertrages beigefügte Hausordnung.
  2. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit der auf der Webseite www.landhaus-leonhard.com ersichtlichen Ausstattung vermietet. Dem Mieter stehen außerdem Bett- und Badwäsche zu Verfügung. Im Einzelnen eine Garnitur Bettwäsche sowie zwei Handtücher pro Person und Woche.
  3. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:
    PKW Stellplätze, TV, Stereoanlage, Waschmaschine, Holzofen, Grill und Gartenmöbel
  4. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit zwei Hausschlüssel.

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

  1. Das Mietobjekt wird für die schriftlich vereinbarte Zeit an den Mieter vermietet.
  2. Das Mietobjekt ist am Anreisetag spätestens um 17.00 Uhr bezugsfertig.
  3. Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand mit den Schlüsseln an den Vermieter zu übergeben.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

  1. Der Mietpreis beträgt 395€ pro Nacht inkl. Steuern und Kosten der einmaligen Endreinigung. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Brennholz sind ebenfalls Bestandteil des Mietpreises. Um die Buchung abzuschließen ist eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens eine Woche vor Mietbeginn zu überweisen.
  2. Die Kaution in Höhe von € 250,00.- ist vor Ort und bei Anreise in bar zu entrichten und wird nach der Mietzeit abzüglich etwaigem Schadensersatz in bar zurückerstattet.
  3. Die Gemeinde Neumarkt erhebt eine Kurtaxe von 2,00Eur pro Tag und Gast ab dem 14. Geburtstag, diese ist zusätzlich zu entrichten und wird vom Gastgeber abgeführt.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

  1. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag innerhalb 28 Tagen vor Mietbeginn, wird das geleistete Angeld vom Vermieter einbehalten. Erfolgt die Kündigung früher, wird das Angeld zurückerstattet.
  2. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
  3. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

  1. Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
  2. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
  3. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
  4. Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten:

Hausordnung

a.) Der sorgsame Umgang mit dem Mietobjekt samt der kompletten Ausstattung ist Voraussetzung.
b.) Technische Geräte dürfen nur von Erwachsenen bedient werden.
c.) Die Temperaturregelung darf nur Programmweise verändert werden.
d.) Die Heizanlage im Keller ist für den Mieter tabu.
e.) Heizen oder kochen mit Holz bedarf einer gewissen Erfahrung und ist Kindern nicht erlaubt – Brandgefahr.
f.) Die Räume sind täglich ausreichend zu lüften.
g.) Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
h.) Küchengeräte und -utensilien, Geschirr, Besteck, etc. sind sauber zu hinterlassen.
i.) Sämtlicher Müll muss regelmäßig in der entsprechende Tonne entsorgt werden.
j.) Das Betreten der Nachbarsgrundstücke ist nicht gestattet.
k.) Allfällige verursachte Schäden am Mietobjekt oder Inventar sind sofort oder spätestens bei der Abreise dem Vermieter zu melden.